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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.12.2010

2 UF 379/10

Normen:
BGB § 1773
FamFG § 58
SGB 8 § 87
FamFG § 81
FamGKG § 45
BGB § 1773
FamFG § 58
SGB 8 § 87
FamFG § 81
FamGKG § 45

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts Melsungen vom 14. Oktober 2010 wird auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4) im Ausspruch zur Vormundbestellung wie folgt abgeändert: Zum Vormund wird das [...]
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