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LSG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 09.12.2010

L 5 R 6/10

Normen:
Satzung Seemannskasse (2006) § 20 Abs. 5
Satzung Seemannskasse (2009) § 27 Abs. 5
SGB VI § 137a (ab 01.01.09)
SGB VII § 143 (bis 31.12.08)
Satzung Seemannskasse § 10 Abs. 3
Satzung Seemannskasse § 11 Abs. 1
Satzung Seemannskasse § 20 Abs. 5
Satzung Seemannskasse § 27 Abs. 5
SGB VI § 137a
SGB VII § 143 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
NZS 2011, 186

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 24. Juni 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]
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