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LSG Bayern - Entscheidung vom 01.09.2010

L 8 SO 106/10 B ER

Normen:
SGB XII § 17 Abs. 2
SGG § 86a
SGG § 86b Abs. 1 Nr. 2
SGG § 99 Abs. 2
ZPO § 938 Abs. 1

I. Auf die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss vom 17. Mai 2010 wird unter Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Augsburg vom 17.05.2010 Ziffer IV (sofortige Vollziehbarkeit der Rücknahme des [...]
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