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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.05.2010

L 12 KO 4969/09

Normen:
JVEG § 19
JVEG § 22
JVEG § 4

Die Entschädigung des Antragstellers für die Kosten, die ihm anlässlich der Terminswahrnehmung am 28. Juli 2009 entstanden sind, wird unter Abänderung der Festsetzung durch die Kostenbeamtin vom 11. August 2009 auf [...]
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