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LG Rostock - Entscheidung vom 14.07.2010

5 O 24/10

Normen:
ZPO § 29

Fundstellen:
BauR 2010, 1810
IBR 2010, 665

Das Landgericht Rostock, 5. Zivilkammer, - 1. Kammer für Handelssachen -, erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag der Klägerin vom 08.07.2010 an das zuständige Landgericht [...]
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