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LG Potsdam - Entscheidung vom 07.01.2010

2 O 312/09

1. Dem Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ornungsgeldes bis zu 250.000,00 € oder ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, [...]
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