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LG Neuruppin - Entscheidung vom 12.08.2010

1 O 522/04

1. Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 272.216,52 € sowie weitere 5.117,02 € jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2005, zu zahlen, Zug um Zug gegen a) [...]
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