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LG Köln - Entscheidung vom 28.10.2010

31 O 76/10

Normen:
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 326 Abs. 2
BGB § 641
UKlaG § 4
UWG § 4 Nr. 1

Fundstellen:
GRUR-Prax 2011, 41

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 06.05.2010 (31 O 76/10) wird mit Ausnahme des Kostenpunkts, in dem es aufgehoben wird, mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil [...]
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