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LG Köln - Entscheidung vom 24.06.2010

29 O 290/09

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.516,84 nebst Zinsen in Höhe von 5 % punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2009 abzüglich am 15.12.2009 gezahlter EUR 1.813,24 zu zahlen. Die Beklagte wird [...]
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