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LG Heidelberg - Entscheidung vom 14.09.2010

6 T 66/10 b

Normen:
ZPO § 727
ZPO § 732
ZPO § 768

Fundstellen:
BKR 2010, 472-473
Kreditwesen 2011, 235-236
ZfIR 2010, 798-799

1. Die sofortige Beschwerde der Erinnerungsführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 30.08.2010 (AZ: 25 C 252/10) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdewert wird auf 50.000,00 EUR [...]
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