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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.11.2010

2-29 T 171/10

Normen:
EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. e
FamFG § 81 Abs. 1 S. 2
FamFG § 420

Der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 12.11.2010 (Az.: 934XIV 1524/2010) wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers für die Führung eines Gespräches [...]
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