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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 03.11.2010

25 T 579/10

Normen:
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 5
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4
GG Art. 2 Abs. 2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt XXX wird zurückgewiesen. Der Betroffene reiste [...]
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