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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 15.11.2010

19 T 175/10

Normen:
ZPO § 850g

Fundstellen:
JurBüro 2011, 159

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 26.08.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens auf der Grundlage des Pfändungs- und [...]
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