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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.09.2010

12 O 235/09

Normen:
UrhG § 97 Abs. 2

Fundstellen:
ZUM-RD 2011, 105-108

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 13.045,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2008 abzüglich am 12.05.2009 gezahlter 902,99 € zu [...]
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