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LG Bielefeld - Entscheidung vom 20.10.2010

23 T 726/10

Normen:
ZPO § 793

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Gläubigerin nach einem Gegenstandswert von bis 600,00 € zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde ist nach § 793 ZPO statthaft und im Übrigen zulässig eingelegt worden. Das [...]
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