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LG Berlin - Entscheidung vom 08.11.2010

524 - 58/09

Normen:
StPO § 230 Abs. 2
RVG Nr. 4102 VV
RVG Nr. 4103 VV

Fundstellen:
StRR 2011, 204 (Volltext mit red. LS u. Anm.)

Die dem Rechtsanwalt aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 1.414,91 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird [...]
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