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LAG München - Entscheidung vom 28.10.2010

11 Sa 852/10

Normen:
ArbGG § 9 Abs. 5 S. 4
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2
ZPO § 233
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4
ArbGG § 9 Abs. 5 S. 4
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2
ZPO § 233
ZPO § 236 Abs. 2

Fundstellen:
LAGE § 66 ArbGG 1979 Nr. 22
LAGE § 9 ArbGG 1979 Nr. 8

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München - Kammer Weilheim - vom 24.02.2010 - 29 Ca 200/09 - wird unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags vom 10.09.2010 als unzulässig [...]
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