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LAG München - Entscheidung vom 27.01.2010

11 TaBV 22/09

Normen:
GG Art 9 Abs. 3
BetrVG § 19 Abs. 1
BetrVG § 20 Abs. 1
BetrVG § 20 Abs. 2
WO § 12 Abs. 4 S. 2
WO § 25 S. 2
StGB § 108 Abs. 1

1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Gz.: 37 BV 166/08 - vom 11.02.2009 wird abgeändert und die Betriebsratswahl vom 10.04.2008 im Bezirk M. wird für unwirksam erklärt. 2. Die Rechtsbeschwerde wird [...]
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