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FG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 18.05.2010

2 S 592/10

Normen:
JVEG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
JVEG § 7 Abs. 2 S. 1

Die dem Antragsteller zu erstattenden Kosten werden auf 2.494,92 EUR festgesetzt. Der Antragsteller hat am 3. Dezember 2009 im Auftrag des Gerichts ein Sachverständigengutachten erstellt, welches in seinen Anhängen A [...]
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