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FG München - Entscheidung vom 23.02.2010

12 K 2218/09

Normen:
EStG 2002 § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
AufenthG § 23 Abs. 3
AufenthG § 25 Abs. 5
AuslG § 30

Fundstellen:
EFG 2010, 1056

1. Unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 8. Juli 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 24. Juni 2009 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für die Kinder A und B für den Zeitraum Juni 2001 bis Mai 2004 [...]
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