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EuGH - Entscheidung vom 22.12.2010

Rs. C-517/09

Normen:
AEUV Art. 267
Richtlinie 89/552/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 298, S. 23) in der durch die Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 geänderten Fassung (ABl. L 332, S. 27) Art. 1 Buchst. c

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Der Gerichtshof ist für die Beantwortung der vom Collège d'autorisation et de contrôle du Conseil supérieur de l'audiovisuel mit dessen Entscheidung vom 3. Dezember 2009 vorgelegten Frage nicht zuständig. Das [...]
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