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EuGH - Entscheidung vom 03.06.2010

Rs. C-203/08

Normen:
EG Art. 49

Fundstellen:
CR 2011, 113
DÖV 2010, 696
EuZW 2010, 503
GewArch 2010, 423
JuS 2010, 1123
NVwZ 2010, 1085
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Art. 49 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der des Ausgangsverfahrens nicht entgegensteht, die die Veranstaltung und die Förderung von Glücksspielen einer [...]
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