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EuG - Entscheidung vom 06.07.2010

Rs. T-411/07

Normen:
Entscheidung C(2007) 4600 der Kommission vom 11. Oktober 2007, mit der der Antrag der Klägerin auf Einleitung eines Verfahrens nach Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von
Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24, S. 1)

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Aer Lingus Group plc trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Ryanair Holdings plc einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren des [...]
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