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AG Wildeshausen - Entscheidung vom 13.07.2010

4 C 190/10 (IV)

Normen:
RVG § 16
RVG § 17

Fundstellen:
ZAP EN-Nr. 212/2011
RVG prof 2010, 173
RENOpraxis 2011, 105
NZV 2011, 91-92

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 23,80 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.05.2010 gegenüber den [...]
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