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AG Mosbach - Entscheidung vom 09.02.2010

2 C 276/09

Normen:
RVG Nr. 1008 VV
RVG § 49

Fundstellen:
JurBüro 2011, 378-379

1. Auf die Erinnerung vom 2. Januar 2010 wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach vom 23.12.2009 aufgehoben und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle angewiesen, die Vergütung gemäß § 49 RVG unter [...]
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