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AG Brühl - Entscheidung vom 15.11.2010

23 C 257/10

Normen:
BGB § 1041 S. 2

Fundstellen:
ZMR 2011, 245-246
MietRB 2011, 156
ZWE 2011, 190-191

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Stimmrechtsvollmacht für die Wohnungseigentümerversammlungen und Umlaufbeschlüsse der WEG AStraße, in V, gültig bis zur Eigentumsumschreibung an die Klägerin des dem [...]
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