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AG Bonn - Entscheidung vom 09.09.2010

402 F 305/10

Normen:
BGB § 1626 a, Abs. 2
GG Art. 6, Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2011, 122

1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, das Kind K M, geb. ##.##.#### bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sorgerechtsverfahrens in der Hauptsache (AG Bonn , Az. 402 F 304/10) taufen zu lassen. 2. Die sofortige [...]
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