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AG Berlin-Mitte - Entscheidung vom 05.08.2010

13 C 81/09

Normen:
BGB § 242

Fundstellen:
zfs 2011, 24

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Vor- und Zunamen und die Anschrift des Kunden bzw. der Kundin zu erteilen, der bzw. die zuletzt das Mietfahrrad der Beklagten XX mit der Fahrradnummer yyy [...]
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