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VGH Hessen - Entscheidung vom 28.09.2009

1 B 2487/09

Normen:
AGG § 10
BeamtStG § 25
HBG § 50 Abs. 1
HBG § 50 Abs. 3
RL 2000/78/EG
HBG § 50 Abs. 1
HBG § 50 Abs. 3
AGG § 1
AGG § 3 Abs. 1
AGG § 10 Abs. 1 S. 1, 2
RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2a
RL 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2009, 1532
DÖV 2010, 43
NVwZ 2010, 140
ZBR 2010, 52

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. August 2009 - 9 L 1887/09.F (V) - aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird [...]
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