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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.12.2009

12 S 1550/07

Normen:
SGB VIII § 93; SGB VIII § 92 Abs. 5 Satz 1; Kostenbeitragsverordnung § 4
SGB VIII § 92 Abs. 5 S. 1
SGB VIII § 93 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2010, 371
FamRZ 2010, 1377

Die Berufung des beklagten Landkreises gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. November 2006 - 7 K 2229/06 - wird zurückgewiesen. Der beklagte Landkreis trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die [...]
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