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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 29.09.2009

4 S 3160/08

Normen:
SGB III § 436 Abs. 1
BRRG § 130 Abs. 1
BLV § 40 a.F.
SGB III § 436 Abs. 1
BRRG § 130 Abs. 1
BLV § 40 a.F

Fundstellen:
DÖV 2010, 146

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Januar 2008 - 4 K 17/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. [...]
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