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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 30.03.2009

11 S 3249/08

Normen:
ARB 1/80 Art. 10 Abs. 1
ArGV § 8 Abs. 1 Nr. 1
ArGV § 5
AufenthG § 4 Abs. 5
AufenthG § 105 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens. Der Streitwert des Abänderungsverfahrens wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller, ein türkischer [...]
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