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SG Gelsenkirchen - Entscheidung vom 02.10.2009

S 31 AS 174/09 ER

Normen:
SGB II § 26 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1
VVG § 193 Abs. 6 S. 4 Alt. 1
VVG § 193 Abs. 6 S. 4 Alt. 2
SGG § 86 b Abs. 2 S. 2

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 306,16 EUR für den Zeitraum [...]
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