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SG Dortmund - Entscheidung vom 25.09.2009

S 29 AS 309/09 ER

Fundstellen:
NJ 2010, 174

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist die Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dem [...]
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