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OVG Sachsen - Entscheidung vom 04.06.2009

5 B 319/08

Normen:
VwGO § 152a Abs. 2

Die Rüge des Antragstellers wegen Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juni 2008 - 5 B 183/08 - wird verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des [...]
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