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OVG Sachsen - Entscheidung vom 25.06.2009

5 A 398/08

Normen:
GKG § 28 Abs. 2
VwGO § 100 Abs. 2
BGB § 164 Abs. 1

Fundstellen:
AGS 2009, 492
JurBüro 2009, 543
SächsVBl 2009, 239

Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 12. August 2008 - IV.701.08 - aufgehoben. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht [...]
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