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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 25.03.2009

3 M 531/08

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1
PassG § 7 Abs. 1
PassG § 8
PAuswG § 2 Abs. 2
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren Überprüfung der Senat gem. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, greifen nicht durch. Die angefochtene [...]
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