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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 25.09.2009

10 B 10930/09.OVG

Normen:
StVG § 2 Abs. 4
FeV § 3 Abs. 1 Satz 1
FeV § 3 Abs. 2
FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 c
FeV § 3 Abs. 1 S. 1
FeV § 3 Abs. 2
StVG § 2 Abs. 4
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2010, 47

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 20. August 2009 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid des [...]
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