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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.05.2009

8 A 2701/08

Normen:
IFG NRW § 3 Satz 1
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3
IFG NRW § 8
IFG NRW § 4 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2009, 993
DÖV 2009, 774

1. Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Entgegen der Auffassung der Beklagten sind die Unterlagen, zu denen der [...]
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