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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 12.11.2009

4 LB 559/07

Normen:
BGB § 242
GG Art. 3 Abs. 1
RGebStV § 3 Abs. 1 S. 1
RGebStV § 5 Abs. 2 S. 1
RGebStV § 1 Abs. 3 S. 1
RGebStV § 3 Abs. 1
RGebStV § 5 Abs. 1
RGebStV § 5 Abs. 2 S. 1
BGB § 242

Fundstellen:
DVBl 2010, 63

I. Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu Rundfunkgebühren. Der Kläger unterschrieb am 8. Dezember 2004 ein von einem Gebührenbeauftragten der GEZ ausgefülltes Formular, mit dem er ein zum Empfang bereit [...]
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