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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 05.03.2009

OVG 12 B 13.08

Normen:
TEHG § 10 Abs. 1 Satz 4
TEHG § 11
TEHG § 20 Abs. 1 Satz 2
TEHG § 21
TEHG § 22
ZuG 2007 § 23
VwKostG § 3 Satz 2
EHKostV § 1 Abs. 1
EHKostV § 1 Abs. 1 Nr. 1
EHKostV 2007 § 1 Abs. 1
TEHG § 10 Abs. 1 S. 4
TEHG § 21
TEHG § 22
ZuG § 23
GG Art. 80 Abs. 1 S. 2

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in [...]
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