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OLG Rostock - Entscheidung vom 04.03.2009

3 W 16/09

Normen:
ZPO § 321 a
ZPO § 321a

Fundstellen:
NJW-RR 2010, 215
OLGReport-Rostock 2009, 627

Die sofortige Beschwerde vom 14.01.2009 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen. I. Mit Beschluss vom 03.12.2008 wies das Landgericht Rostock zum Aktenzeichen 4 T 232/08 die Erinnerung des [...]
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