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OLG Rostock - Entscheidung vom 26.02.2009

3 U 22/08

Normen:
ZPO § 286 Abs. 1 S. 2
ZPO § 304 Abs. 1
ZPO § 543 Abs. 2
AGBG § 1 a.F.
AGBG § 5 a. F.
BGB § 133
BGB § 157
BGB § 254
BGB § 325
BGB § 326 a. F.
ErbbauRVO § 10 Abs. 1 a.F.
BGB § 313 a.F.
BGb § 286 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 598

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 03.11.2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Zurückweisung der mit der Berufung weiter verfolgten Klageanträge zu 1. und 2. wird die [...]
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