Die Revision wird als unzulässig verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO . I. Durch Urteil des Amtsgerichts Waren (Müritz) vom 29.04.2008 - 41 Ls 47/08 - wurde der [...]
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