Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG Rostock - Entscheidung vom 20.07.2009

1 Ss 191/09 I 65/09

Normen:
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
StPO § 345 Abs. 2
StPO § 349 Abs. 1
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 349 Abs. 3
StPO § 473 Abs. 1 Satz 1
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
StPO § 345 Abs. 2
StPO § 349 Abs. 1
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 349 Abs. 3
StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
NJW 2009, 3670

Die Revision wird als unzulässig verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO . I. Durch Urteil des Amtsgerichts Waren (Müritz) vom 29.04.2008 - 41 Ls 47/08 - wurde der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen