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OLG Rostock - Entscheidung vom 10.09.2009

3 U 287/08

Normen:
ZPO § 141
ZPO § 256
ZPO § 322 Abs. 1
BGB § 133
BGB § 157
BGB § 307
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2
BGB § 543 Abs. 2 Nr. 1
AGBG § 9 Abs. 1
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2
BGB § 543 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
MDR 2010, 141
NJW-RR 2010, 442
NZM 2010, 42
OLGReport-Rostock 2009, 933

1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 05.12.2008 abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte nach dem Pachtvertrag vom 09.08.1996 (beurkundet vor dem Notar B. in O., UR-Nr. [...]
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