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OLG Rostock - Entscheidung vom 30.03.2009

3 U 165/08

Normen:
ZPO § 117 Abs. 4
ZPO § 233
ZPO § 234
ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 234 Abs. 2
ZPO § 236 Abs. 2
ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 117 Abs. 4
ZPO § 233
ZPO § 234 Abs. 1 S. 1
ZPO § 234 Abs. 2
ZPO § 236 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
MDR 2009, 1357
OLGReport-Rostock 2009, 668

1. Der Antrag der Klägerin vom 15.12.2008, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung und Begründung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom [...]
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