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OLG Rostock - Entscheidung vom 18.03.2009

3 W 15/09

Normen:
ZPO § 793
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 569
ZPO § 888 Abs. 1
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3
ZPO § 888 Abs. 1
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3

Fundstellen:
MDR 2009, 1283
OLGReport-Rostock 2009, 609
ZEV 2009, 396

1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 16.02.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Vollstreckung nicht vor dem 04.05.2009 erfolgen darf. 2. Die [...]
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