I. Gem. § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO wird festgestellt, dass die Parteien dem Gericht übereinstimmend (Ss. des Klägerin vom 05.03.2009, GA 136; Ss. der Beklagten vom 11.03.2009, GA 139) zur Erledigung des Rechtsstreits [...]
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