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OLG Rostock - Entscheidung vom 19.05.2009

3 U 22/09

Normen:
ZPO § 91a Abs. 1
ZPO § 91a Abs. 2
ZPO § 91a Abs. 2 Satz 2
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
ZPO § 522 Abs. 1
ZPO § 569 Abs. 1
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 712

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 15.01.2009 wird verworfen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt bis [...]
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