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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 26.01.2009

Ss 472/08

Normen:
StPO § 329 Abs. 1 S. 1
StPO § 329 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
NJW 2009, 1762
NZV 2009, 406

Die Revision der Angeklagten wird auf ihre Kosten verworfen. Das Amtsgericht - Schöffengericht - Aurich hat die Angeklagte mit Urteil vom 25. Juni 2007 wegen Betruges und tateinheitlicher Untreue in 6.904 Fällen zu [...]
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